Bei der Abgabe von gebrauchten Gegenständen bei „Hempels“ (Stormarnstraße 34-36) sowie im Verkaufsraum des Gebrauchtwarenhauses gilt die 2-G-Regel. Es dürfen also nur Personen Waren abgeben beziehungsweise bei „Hempels“ einkaufen, die nachweislich vollständig gegen Corona geimpft beziehungsweise von einer Corona-Erkrankung genesen sind.
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Keine Abholungen durch "Hempels"
Bis auf weiteres keine Abholungen durch "Hempels"
Norderstedt. Das Team des Norderstedter Gebrauchtwarenhauses „Hempels“ bietet vor dem Hintergrund der Pandemie-Entwicklung und im Sinne des Gesundheitsschutzes aller Beteiligten bis auf weiteres keine Abholung von Gegenständen bei den Bürger*innen mehr an.