UN-Behindertenkonvention
Inklusion ist der Leitgedanke der Behindertenrechtskonvention, ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Neben der Bekräftigung allgemeiner Menschenrechte beinhaltet es eine Vielzahl von Regelungen, die auf die spezielle Lebenssituation von Menschen mit Behinderung abgestimmt sind, wie z.B. der Zugang zu Justiz, Bildung, Gesundheit und Wahlrecht. Ziel der Konvention ist es, in den UN-Mitgliedsstaaten sukzessive die Voraussetzungen für die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen in der Gesellschaft zu schaffen.
www.behindertenrechtskonvention.info
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