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Agenda 21

"Aktionsprogramm Nachhaltigkeit"

Der Begriff der „Nachhaltigkeit“ geht auf die Konferenz der UN für Umwelt und Entwicklung im Juni 1992 in Rio de Janeiro zurück. Die Konferenz gilt als Meilenstein für die Berücksichtigung globaler Umwelt- und Entwicklungsfragen.  178 Regierungen unterzeichneten ein umfassendes Aktionsprogramm zur Umsetzung des Nachhaltigkeitsprinzips – die „Agenda 21“. Die Unterzeichnerstaaten bekennen sich darin zu einer Strategie, die eine wirtschaftlich leistungsfähige, sozial gerechte und ökologisch verträgliche Entwicklung zum Ziel hat. Erstmals wurde das Konzept der nachhaltigen Entwicklung als internationales Leitbild anerkannt.
Logo Agenda 21 30° links
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Aktionsbereiche der „Agenda 21“: u.a.

  • die Armutsbekämpfung
  • die Veränderung der Konsumgewohnheiten
  • der Zusammenhang zwischen Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung
  • der Schutz und die Förderung der menschlichen Gesundheit
  • die Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
  • die Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen
  • und besonders die Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen

Die Ziele sollen u.a. durch Stärkung der Rolle wichtiger gesellschaftlicher Gruppen (z.B. Frauen, Kinder und Jugendliche) und Nichtregierungsorganisationen (NROs bzw. NGOs) erreicht werden.

 

Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon / wirtschaftlexikon.gabler.de