Aktionsbereiche der „Agenda 21“: u.a.
- die Armutsbekämpfung
- die Veränderung der Konsumgewohnheiten
- der Zusammenhang zwischen Bevölkerungsdynamik und nachhaltige Entwicklung
- der Schutz und die Förderung der menschlichen Gesundheit
- die Förderung einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung
- die Integration von Umwelt- und Entwicklungszielen
- und besonders die Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen
Die Ziele sollen u.a. durch Stärkung der Rolle wichtiger gesellschaftlicher Gruppen (z.B. Frauen, Kinder und Jugendliche) und Nichtregierungsorganisationen (NROs bzw. NGOs) erreicht werden.
Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon / wirtschaftlexikon.gabler.de