Der Verkauf bei „Hempels“ findet wie gewohnt an den Werktagen statt (außer am 24. und am 31. Dezember): montags bis freitags 10 bis 18 Uhr. Am Sonnabend, 25. Dezember, und am Sonnabend, 1. Januar, bleibt das Gebrauchtwarenhaus wegen der Feiertage natürlich ebenfalls geschlossen.
Wer bei „Hempels“ einkaufen möchte, muss einen Nachweis vorzeigen, vollständig gegen Corona geimpft beziehungsweise von einer Corona-Erkrankung genesen zu sein (2G-Regel).
Der Norderstedter Wertstoffhof an der Friedrich-Ebert-Straße 76 bleibt am 24. und am 31. Dezember geschlossen – sowie am 25. Dezember und am 1. Januar (Feiertage). Montags bis donnerstags (20. – 23. Dezember, 27. – 30. Dezember) ist der Wertstoffhof jeweils von 9 bis 16 Uhr geöffnet.
Auf dem städtischen Gelände an der Friedrich-Ebert-Straße gilt die 3G-Regel: Wer den Wertstoffhof betreten möchte, muss einen Impf-, Genesen- oder Testnachweis (längstens 24 Stunden alt) sowie einen Personalausweis vorzeigen.
Die Müllabfuhr in der Stadt Norderstedt findet am 24. und am 31. Dezember regulär statt.