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15.12.2020

Schließung städtischer Einrichtungen

Rathaus Norderstedt und verschiedene städtische Einrichtungen ab
dem 16. Dezember für Besucherinnen und Besucher geschlossen

Norderstedt. In der jüngsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den
Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten zum Thema „Corona-Pandemie“ ist
beschlossen worden, die Beschränkungen aus dem „November-Lockdown“ bis in
den Januar 2021 aufrecht zu erhalten und in Teilen sogar zu verschärfen.

Um überall Kontakte möglichst zu minimieren, sind private Unternehmen und
öffentliche Institutionen aufgerufen, ihre Betriebe und Einrichtungen möglichst
schon vor beziehungsweise zu den Feiertagen zu schließen: Die Stadt
Norderstedt schließt deshalb das Rathaus und verschiedene städtische
Einrichtungen für Besucherinnen und Besucher. Diese Schließungen gelten
ab dem morgigen Mittwoch, 16. Dezember.

Die Stadtverwaltung ist ab dem 16. Dezember nur noch telefonisch oder auf
digitalem Wege für die Bürgerinnen und Bürger erreichbar. Die gesamte
Rathauspassage in Norderstedt-Mitte bleibt mindestens bis zum 10. Januar
geschlossen.

Im Einzelnen betrifft die Schließung:

- Das Einwohnermeldeamt und das Standesamt (bereits fest vereinbarte
Eheschließungen finden bis zum 18. Dezember statt, erlaubt sind dabei
aber ausschließlich das Brautpaar und die jeweiligen Standesbeamtinnen
und Standesbeamten)

- die Stadtbücherei Norderstedt mit allen Filialen in den Stadtteilen

- das Norderstedter Gebrauchtwarenhaus „Hempels“

- alle Einrichtungen der städtischen Kinder- und Jugendarbeit

- die städtische Musikschule (komplett Umstellung auf Online-Unterricht ab
16. Dezember, weitere Infos und Unterlagen unter „Musikschule“ auf der
Internetseite der Stadt)

- das Stadtmuseum

- die Volkshochschule der Stadt Norderstedt (die für den 16. Dezember
angesetzten Prüfungen finden statt)


Geöffnet bleiben die städtischen Spielplätze, die Außensportanlagen der Schulen
und der Norderstedter Stadtpark. Auch bei allen Draußen-Aktivitäten muss auf die
vorgeschriebenen Abstandsregeln geachtet werden. Zugänglich für Besucherinnen
und Besucher bleiben zu den bekannten Zeiten auch die städtischen Friedhöfe in
Norderstedt.

Einen Ausnahmefall bei der Schließung städtischer Einrichtungen bildet der neue
Wertstoffhof, der von der Stadt Norderstedt auf dem Gelände des Betriebshofes an
der Friedrich-Ebert-Straße aufgebaut wird. Weil solche Höfe als Teil der
Grundversorgung für die kommunale Infrastruktur systemrelevant angesehen sind,
wird der Norderstedter Wertstoffhof am 4. Januar (9 Uhr) wie geplant in
Betrieb gehen.

Das Bürgertelefon der Stadt Norderstedt unter der Rufnummer 040/ 535 95 658
ist für die Bürgerinnen und Bürger zu folgenden Zeiten erreichbar: Bis 23.
Dezember/28. bis 30. Dezember von 8 bis 18 Uhr; 24. bis 27. Dezember/31.
Dezember bis 3. Januar 10 bis 14 Uhr.

Viele Ämter, Fachbereiche und städtische Einrichtungen sind zudem jeweils unter
einer zentralen Rufnummer telefonisch erreichbar. Einen Überblick über diese
Rufnummern finden sich unter www.norderstedt.de/erreichbarkeit auf der Seite der
Stadt im Internet.